„Was kostet das?" — das ist meist die erste Frage. Eine seriöse Antwort kann erst nach einer kurzen Besichtigung vor Ort gegeben werden. Pauschalbeträge im Internet wie „Wohnungsauflösung ab 999 Euro" sind oft nicht ernst gemeint und enden mit deutlichen Nachforderungen. Wir bieten den umgekehrten Weg: kostenlose Besichtigung, schriftlicher Festpreis, keine Nachforderungen.
Was beeinflusst den Preis?
- Volumen — wie viel Hausrat ist tatsächlich zu räumen? Eine 60-m²-Wohnung mit normalem Bestand ist anders als eine 60-m²-Wohnung, die jahrzehntelang nicht ausgemistet wurde.
- Stockwerk und Aufzug — Räumung im 4. OG ohne Aufzug kostet mehr als im EG mit Tiefgaragenzugang.
- Zugänglichkeit — enge Treppenhäuser (typisch in Hannover-Altbauten in Linden, List), keine Halteverbots-Möglichkeit vor dem Haus, schmale Türrahmen — alles erhöht den Aufwand.
- Schadstoffe — bei Altbauten mit Asbestverdacht oder schadhaften Bodenbelägen kann eine Sondersanierung notwendig werden.
- Schädlinge — bei Befall mit Schädlingen kommt eine separate Schädlingsbekämpfung hinzu (200–800 € je nach Art).
- Bodenbeläge und Tapeten — Entfernung als Zusatzleistung, üblich bei Vermieter-Übergabe.
- Endreinigung — als Zusatzleistung mit eigenem Preis (oft 200–600 € je nach Wohnungsgröße).
- Wertanrechnung — bei verwertbarem Bestand wird ein Betrag vom Festpreis abgezogen.
Typische Preisspannen (Hannover, Stand 2026)
Zur Orientierung — verbindliche Preise erst nach Besichtigung:
- Keller-Räumung (5–10 m³): 350 – 900 €
- Garagen- oder Dachboden-Räumung (10–20 m³): 500 – 1.500 €
- 1-Zimmer-Wohnungsauflösung (30–40 m²): 1.000 – 2.200 €
- 2-Zimmer-Wohnungsauflösung (50–65 m²): 1.500 – 3.500 €
- 3-Zimmer-Haushaltsauflösung (70–90 m²): 2.500 – 5.500 €
- 4-Zimmer-Wohnung oder kleines Haus: 4.000 – 8.000 €
- Komplettes Einfamilienhaus mit Keller und Dachboden: 6.000 – 14.000 €
- Messie-Wohnung: 3.000 – 12.000 € (je nach Schweregrad)
- Gewerbeauflösung (Praxis, Büro, Laden, 80–150 m²): 2.500 – 7.500 €
Bei substanzieller Wertanrechnung können diese Beträge um 20–80 % sinken — bei seltenen Antiquitäten oder gut erhaltenen Möbeln gelegentlich sogar ins Guthaben.
Wertanrechnung — wie funktioniert das?
Bei der Besichtigung werden Möbel, Hausrat und Geräte geprüft. Was Marktwert hat, wird auf den Festpreis angerechnet:
- Antiquitäten und höherwertige Möbel — Bauernschränke, alte Eichentruhen, Gründerzeit-Möbel, Vitrinen, Sekretäre
- Schmuck und Edelmetalle — Gold, Silber, Modeschmuck mit Markenname, Uhren
- Werkzeug und Geräte — gut erhaltenes Profi-Werkzeug, alte Holz-Hobelbänke, Modelleisenbahn
- Kunst — Bilder, Skulpturen, Drucke (Wert ist oft schwer einschätzbar — bei Verdacht hochwertiger Stücke separate Schätzung)
- Bücher und Sammlungen — alte Bibliotheken, Briefmarken, Münzen, Spielzeug-Sammlungen
- Elektronik — wenige Jahre alte Geräte, falls noch funktionstüchtig
- Metallschrott — Kupfer, Messing, Alu, Eisen aus Werkstätten
Sie entscheiden, was geprüft wird und was nicht. Bei sehr wertvollen Einzelstücken empfehlen wir, vor der Räumung selbst einen Schätzer zu Rate zu ziehen — bei Standard-Hausrat reicht die Bewertung durch den Entrümpler.
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei Erbschaft
Kosten einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall sind in der Regel als Nachlassverbindlichkeit in der Erbschaftssteuer abziehbar (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Auch eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer kann je nach Einzelfall möglich sein.
Das Finanzamt erkennt die Kosten in der Regel an, wenn:
- eine detaillierte Rechnung vorliegt (Aufschlüsselung Räumung, Entsorgung, Endreinigung)
- der Bezug zum Nachlass eindeutig ist (Wohnung des Erblassers)
- die Kosten in angemessenem Verhältnis zum Nachlassvermögen stehen
Bei eigenem Umzug (Mieter)
Kosten einer beruflich veranlassten Wohnungsauflösung können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei privatem Umzug nur unter sehr engen Voraussetzungen (Pflegebedürftigkeit, Behinderung).
Bei Vermietern
Kosten der Räumung einer Mietwohnung nach Räumungsklage oder Schadensfall sind in der Regel als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abziehbar — wichtig dabei ist eine ordnungsgemäße Rechnung.
Wichtig: Die konkrete steuerliche Beurteilung ist Einzelfallfrage. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder direkt beim Finanzamt klärt verbindlich, was in Ihrer Situation absetzbar ist.
Was ist im Festpreis enthalten?
- Komplette Räumung der vereinbarten Räume
- Demontage von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
- Transport des Räumguts zur Entsorgungsstelle
- Fachgerechte Trennung und Entsorgung mit gesetzlichen Nachweisen
- Besenreine Übergabe
- Ggf. Spenden gut erhaltener Sachen an gemeinnützige Einrichtungen in Hannover
Was ist NICHT im Festpreis enthalten?
- Endreinigung (separat beauftragbar)
- Bodenbelag- oder Tapetenentfernung (separat)
- Schädlingsbekämpfung (wenn nötig)
- Asbest- oder Schadstoff-Sondersanierung (nur bei Befund)
- Halteverbots-Antrag (kann übernommen werden, mit Auslagen-Ersatz)
- Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren)